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Gebühren Wasserversorgung

 

Die Gemeinde Oberbalm hat die Aufgabe der Wasserversorgung auf die Gemeinde Köniz übertragen. Im Bereich der Wasserversorgung gelten heute auf dem Gemeindegebiet von Oberbalm die Könizer Erlasse. Der Gemeinderat von Köniz hat am 18. Oktober 2023 die Verordnung über den Wasserversorgungstarif geändert, mit Inkrafttreten am 1. Oktober 2023 (Gebührenerhöhung, siehe separate Medienmitteilung der Gemeinde Köniz unter www.koeniz.ch).

 

Einsichtnahme

Der Erlass kann bei der Gemeindekanzlei, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz eingesehen oder abgerufen werden unter www.koeniz.ch, Verwaltung, Reglemente/Verordnungen, hängige Erlasse.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gestützt auf Art. 60 ff. des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege können die beiden Änderungen innert 30 Tagen seit Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

 

Kontaktstelle

Gemeinde Köniz
Landorfstrasse 1, 3098 Köniz

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