Gemeindeversammlungsprotokoll: Nach Artikel 69 des Organisationsreglements legt die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens sieben Tage nach der Versammlung während dreissig Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Ab 12. Juni 2023 liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2023 während 30 Tagen öffentlich auf und kann eingesehen werden.