Menu

Öffentliche Auflage, Änderungen Baureglement (technischen Anpassung an MBV)

Der Gemeinderat Oberbalm bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung vom Zonenplan und Baureglement der Umzonung Pfarrhaus und Pfarrstöckli zur öffentlichen Auflage. 

Zur Information liegt der Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern auf.

Die Unterlagen liegen vom 23. März bis am 22. April 2020 zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat, Schulhausweg 3, 3096 Oberbalm einzureichen. 


Oberbalm, 19. März 2020
Gemeinderat Oberbalm

Zum Seitenanfang