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Überbauungsordnung ZPP Nr. 1 Hinterbergstrasse

Öffentliche Auflage Überbauungsordnung «ZPP Nr. 1 Hinterbergstrasse»

Der Gemeinderat Oberbalm bringt, gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Artikel 54 Abs. 2 des Gemeindegesetz vom 16.03.1998 (GG), die Überbauungsordnung „ZPP Nr. 1 Hinterbergstrasse“ zur öffentlichen Auflage. 

Unterlagen öffentliche Auflage
-Überbauungsvorschriften
-Überbauungsplan
-Erläuterungsbericht
-Schlussbericht Workshopverfahren

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, 24. März bis 25. April 2022, schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Oberbalm, Schulhausweg 3, 3096 Oberbalm, einzureichen. Die Pläne und Unterlagen finden Sie unter folgendem Link:
 

https://transfer.ecoptima.ch/s/8CAmYfMqJpQWcWf

 

 Der Gemeinderat 

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