Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025
Budget 2026
Die Anwesenden genehmigen das Budget 2026 mit
- Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.75 Einheiten
- Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.4 ‰ des amtlichen Wertes
- Genehmigung des Budgets 2025 bestehend aus
| Gesamthaushalt | CHF 3'498'126.20 | CHF 3'404'650.00 |
| Aufwandüberschuss | CHF 93'476.20 | |
| Allgemeiner Haushalt | CHF 3'275'171.20 | CHF 3'164'610.00 |
| Aufwandüberschuss | CHF 110'561.20 | |
| SF Abwasserentsorgung | CHF 126'705.00 | CHF 142'140.00 |
| Ertragsüberschuss | CHF 15'435.00 | |
| SF Abfall | CHF 96'250.00 | CHF 97'900.00 |
| Ertragsüberschuss | CHF 1'650.00 |
Foyerüberdachung MZH; Genehmigung Abrechnung Verpflichtungskredit inkl. Nachkredit
Die Gemeindeversammlung hat am 5. Dezember 2022 einen Verpflichtungskredit für die Erneuerung des Foyerdachs MZH von CHF 200'000 genehmigt.
Kostenzusammenstellung
Verpflichtungskredit brutto CHF 200'000.00
Total Ausgaben CHF 226'959.30
Kreditüberschreitung CHF 26'959.30
Die Versammlung genehmigt die Kreditabrechnung inkl. Nachkredit in der Höhe von CHF 26‘959.30.
Wehrdienst-Magazin; Genehmigung Abrechnung Verpflichtungskredit inkl. Nachkredit
Am 17. August 2020 hat die Gemeindeversammlung einen Verpflichtungskredit für die Erweiterung des Feuerwehrmagazins von CHF 605'000.00 genehmigt. Alle arbeiten konnten nun ausgeführt werden.
Kostenzusammenstellung
Verpflichtungskredit brutto CHF 605'000.00
Total Ausgaben CHF 657'977.70
Kreditüberschreitung CHF 52'977.70
Die Gemeindeversammlung genehmigt die Kreditabrechnung inklusive des Nachkredits in der Höhe von CHF 52'977.70.
Genehmigung Friedhofreglement ab 01.01.2026
Das bestehende Bestattungs- und Friedhofreglement ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Seither haben sich die Abläufe und Bedürfnisse bei den Bestattungen geändert.
Die Friedhofkommission hat sich mit der Neufassung des Reglements befasst. Das neue Bestattungs- und Friedhofreglement entspricht den heutigen rechtlichen Vorgaben und Handhabungen und wurde durch den Kanton vorgeprüft.
Die Versammlung hat die Neufassung des Bestattungs- und Friedhofreglements ab 01.01.2026 genehmigt.
Genehmigung Feuerwehrreglement ab 01.01.2026
Auf Antrag des Feuerwehrkaders hat der Gemeinderat der Versammlung beantragt, im bestehenden Feuerwehrreglement Änderungen im Bezug auf die Befreiung der Feuerwehrpflicht und der Feuerwehrersatzabgabe für Partner/innen von AdF vorzunehmen.
Die Versammlung hat den Änderungen im Feuerwehrreglement ab 01.01.2026 grossmehrheitlich zugestimmt.
Wahlen Mitglieder Gemeinderat
Die Amtsdauer von Gemeinderat Rudolf Riesen läuft nach einer ersten Amtsperiode per 31. Dezember 2025 aus. Er stellt sich für die nächste Amtsdauer vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 zur Wiederwahl zur Verfügung.
Aufgrund der Demission von Ursula Jenni und Diana Trachsel per 31.12.2025 standen Neuwahlen für zwei Sitze im Gemeinderat an.
Gemäss Art. 60 ff OgR (Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Oberbalm) wurden folgende Vorschläge des Gemeinderates bekanntgegeben.
Wiederwahl
- Riesen Rudolf
Neuwahl
- Dellenbach Matthias
- Wittwer Michael
Liegen nicht mehr Vorschläge vor als Sitze zu belegen sind, erklärt gemäss Art. 60 c OgR der Präsident den Vorgeschlagenen als gewählt.
Die Wahl von Rudolf Riesen, Matthias Dellenbach und Michael Wittwer wird mit einem Applaus bestätigt.
Ehrungen / Verabschiedungen
Ursula Jenni und Diana Trachsel demissionieren per 31.12.2025 als Mitglieder des Gemeinderats. Sie werden von Gemeindepräsident Rudolf Anken verabschiedet.
Per 31. Dezember 2025 hat Karl Trachsel seine Stelle als Stv. Hauswart gekündigt. Der Präsident bedankt sich bei Karl Trachsel für seine Arbeit in und um die Schulanlage und verabschiedet ihn.
Berichterstattungen
Verpflichtungskreditabrechnung Gemeindestrassen; Kenntnisnahme
Die Gemeindeversammlung hat am 7. Dezember 2015 einen Verpflichtungskredit für Teerungen „Globalkredit Gemeindestrassen (2016 bis 2020)“ in der Höhe von CHF 350'000 genehmigt. Alle arbeiten konnten nun ausgeführt werden.
Kostenzusammenstellung:
Verpflichtungskredit brutto CHF 350'000.00
Total Ausgaben CHF 310'404.30
Kreditunterschreitung CHF 39'595.70
Die Kreditabrechnung ist demjenigen Organ zur Kenntnis zu unterbreiten, welches den Kredit beschlossen hat (Art. 109 GV und Art. 15 FHDV).