Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025

2. Dezember 2025
Die 78 anwesenden Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 folgende Beschlüsse gefasst:

Budget 2026
Die Anwesenden genehmigen das Budget 2026 mit

  1. Steueranlage für die Gemeindesteuern von 1.75 Einheiten
  2. Steueranlage für die Liegenschaftssteuern von 1.4 ‰ des amtlichen Wertes
  3. Genehmigung des Budgets 2025 bestehend aus
Gesamthaushalt CHF 3'498'126.20 CHF 3'404'650.00
Aufwandüberschuss   CHF 93'476.20
Allgemeiner Haushalt CHF 3'275'171.20 CHF 3'164'610.00
Aufwandüberschuss   CHF 110'561.20
SF Abwasserentsorgung CHF 126'705.00 CHF 142'140.00
Ertragsüberschuss CHF 15'435.00  
SF Abfall CHF 96'250.00 CHF 97'900.00
Ertragsüberschuss CHF 1'650.00  

 

Foyerüberdachung MZH; Genehmigung Abrechnung Verpflichtungskredit inkl. Nachkredit
Die Gemeindeversammlung hat am 5. Dezember 2022 einen Verpflichtungskredit für die Erneuerung des Foyerdachs MZH von CHF 200'000 genehmigt.

Kostenzusammenstellung
Verpflichtungskredit brutto                    CHF     200'000.00
Total Ausgaben                                     CHF     226'959.30

Kreditüberschreitung                            CHF       26'959.30

Die Versammlung genehmigt die Kreditabrechnung inkl. Nachkredit in der Höhe von CHF 26‘959.30.

 

Wehrdienst-Magazin; Genehmigung Abrechnung Verpflichtungskredit inkl. Nachkredit
Am 17. August 2020 hat die Gemeindeversammlung einen Verpflichtungskredit für die Erweiterung des Feuerwehrmagazins von CHF 605'000.00 genehmigt. Alle arbeiten konnten nun ausgeführt werden.

Kostenzusammenstellung
Verpflichtungskredit brutto                    CHF     605'000.00
Total Ausgaben                                     CHF     657'977.70

Kreditüberschreitung                            CHF       52'977.70

Die Gemeindeversammlung genehmigt die Kreditabrechnung inklusive des Nachkredits in der Höhe von CHF 52'977.70.

 

Genehmigung Friedhofreglement ab 01.01.2026
Das bestehende Bestattungs- und Friedhofreglement ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Seither haben sich die Abläufe und Bedürfnisse bei den Bestattungen geändert.  

Die Friedhofkommission hat sich mit der Neufassung des Reglements befasst. Das neue Bestattungs- und Friedhofreglement entspricht den heutigen rechtlichen Vorgaben und Handhabungen und wurde durch den Kanton vorgeprüft.

Die Versammlung hat die Neufassung des Bestattungs- und Friedhofreglements ab 01.01.2026 genehmigt.

 

Genehmigung Feuerwehrreglement ab 01.01.2026
Auf Antrag des Feuerwehrkaders hat der Gemeinderat der Versammlung beantragt, im bestehenden Feuerwehrreglement Änderungen im Bezug auf die Befreiung der Feuerwehrpflicht und der Feuerwehrersatzabgabe für Partner/innen von AdF vorzunehmen.

Die Versammlung hat den Änderungen im Feuerwehrreglement ab 01.01.2026 grossmehrheitlich zugestimmt.

 

Wahlen Mitglieder Gemeinderat

Die Amtsdauer von Gemeinderat Rudolf Riesen läuft nach einer ersten Amtsperiode per 31. Dezember 2025 aus. Er stellt sich für die nächste Amtsdauer vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 zur Wiederwahl zur Verfügung.

Aufgrund der Demission von Ursula Jenni und Diana Trachsel per 31.12.2025 standen Neuwahlen für zwei Sitze im Gemeinderat an.

Gemäss Art. 60 ff OgR (Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Oberbalm) wurden folgende Vorschläge des Gemeinderates bekanntgegeben.

Wiederwahl

  • Riesen Rudolf

Neuwahl

  • Dellenbach Matthias
  • Wittwer Michael

Liegen nicht mehr Vorschläge vor als Sitze zu belegen sind, erklärt gemäss Art. 60 c OgR der Präsident den Vorgeschlagenen als gewählt.

Die Wahl von Rudolf Riesen, Matthias Dellenbach und Michael Wittwer wird mit einem Applaus bestätigt.

 

Ehrungen / Verabschiedungen

Ursula Jenni und Diana Trachsel demissionieren per 31.12.2025 als Mitglieder des Gemeinderats. Sie werden von Gemeindepräsident Rudolf Anken verabschiedet.

Per 31. Dezember 2025 hat Karl Trachsel seine Stelle als Stv. Hauswart gekündigt. Der Präsident bedankt sich bei Karl Trachsel für seine Arbeit in und um die Schulanlage und verabschiedet ihn.

 

Berichterstattungen

Verpflichtungskreditabrechnung Gemeindestrassen; Kenntnisnahme

Die Gemeindeversammlung hat am 7. Dezember 2015 einen Verpflichtungskredit für Teerungen „Globalkredit Gemeindestrassen (2016 bis 2020)“ in der Höhe von CHF 350'000 genehmigt. Alle arbeiten konnten nun ausgeführt werden.

Kostenzusammenstellung:

Verpflichtungskredit brutto CHF   350'000.00

Total Ausgaben                   CHF   310'404.30

Kreditunterschreitung     CHF     39'595.70

Die Kreditabrechnung ist demjenigen Organ zur Kenntnis zu unterbreiten, welches den Kredit beschlossen hat (Art. 109 GV und Art. 15 FHDV).