Generelle Informationen
Die geplanten Abstimmungstermine finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die Ergebnisse der eidgenössischen und kantonalen Vorlagen werden auf der Website der Staatskanzlei Kanton BernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. veröffentlicht.
Urne Öffnungszeiten
Abstimmungssonntag vom 10.30 – 11.30 Uhr
Urnenstandort
Voraussetzungen
Nicht erhaltene oder verlorengegangene Ausweiskarten können bis spätestens am letzten Werktag vor dem Urnengang bis Büroschluss bei der Gemeindeverwaltung nachbezogen werden.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert
- Per Post schicken (die Sendung muss vom Gemeindevertreter bis spätestens am Freitag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag bei der Post abgeholt werden können)
- Während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung abgeben
- Bis am Abstimmungstag, 10:30 Uhr (letzte Leerung) in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist