Generelle Informationen
Die geplanten Abstimmungstermine finden Sie hier.
Die Ergebnisse der eidgenössischen und kantonalen Vorlagen werden auf der Website der Staatskanzlei Kanton Bern veröffentlicht.
Urne Öffnungszeiten
Abstimmungssonntag vom 10.30 – 11.30 Uhr
Urnenstandort
Voraussetzungen
Nicht erhaltene oder verlorengegangene Ausweiskarten können bis spätestens am letzten Werktag vor dem Urnengang bis Büroschluss bei der Gemeindeverwaltung nachbezogen werden.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert
- Per Post schicken (die Sendung muss vom Gemeindevertreter bis spätestens am Freitag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag bei der Post abgeholt werden können)
- Während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung abgeben
- Bis am Abstimmungstag, 10:30 Uhr (letzte Leerung) in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist