Hundetaxe
Gestützt auf Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes vom 27. März 2012 wird allen registrierten HundehalterInnen die Rechnung für die Hundetaxe 2026 mitte August zugestellt. Sie beträgt pro Hund CHF 100.00. Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter deren Hund am 1.8.2026 älter als sechs Monate ist. Wir bitten alle HundehalterInnen, die ihr Tier noch nicht angemeldet haben, deren Hund verstorben oder verkauft worden ist, dies bis am 13. August 2026 bei der Gemeindeverwaltung, Schulhausweg 3, 3096 Oberbalm (Telefon 031 848 10 50 / gemeinde@oberbalm.ch) zu melden.
Diese Mutationen sind auch der Tierdatenbank
AMICUS (www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Tel. 0848 777 100) zu melden.
Gemeindeverwaltung Oberbalm