Die geplanten Abstimmungstermine finden Sie hier

Die Ergebnisse der eidgenössischen und kantonalen Vorlagen werden auf der Website der Staatskanzlei Kanton Bern veröffentlicht.

Urne Öffnungszeiten

Abstimmungssonntag vom 10.30 – 11.30 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehauverwaltung Oberbalm, Schulhausweg 3, 3096 Oberbalm

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Nicht erhaltene oder verlorengegangene Ausweiskarten können bis spätestens am letzten Werktag vor dem Urnengang bis Büroschluss bei der Gemeindeverwaltung nachbezogen werden.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert
  • Per Post schicken (die Sendung muss vom Gemeindevertreter bis spätestens am Freitag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag bei der Post abgeholt werden können)
  • Während den Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung abgeben
  • Bis am Abstimmungstag, 10:30 Uhr (letzte Leerung) in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen.

 

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist