Gastgewerbe
Einzelbewilligung Gastgewerbe
Wird bei einem Anlass eines Vereins, einer Institution, einer natürlichen oder juristischen Person ein Gastwirtschaftsbetrieb (Festwirtschaft) geführt, ist die nötige Bewilligung einzuholen. Das ausgefüllte Gesuch ist spätestens 20 Tage vor dem Anlass mit den erforderlichen Beilagen bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Bewilligung erteilt das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Die entsprechenden Formulare können entweder am Schalter der Gemeindeschreiberei oder im Internet heruntergeladen werden. Sie können das Gesuch auch digital einreichen. Hierzu wird ein BE-Login benötigt.
Die Gemeinde leitet das geprüfte Gesuch an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zur Bewilligung weiter.
Eingabefristen:
- 20 Tage
- 60 Tage bei Anlässen mit über 500 Personen
- 90 Tage bei Anlässen mit über 500 Personen im Wald
Verspätet eingereichte Gesuche verursachen einen zusätzlichen Bearbeitungs- und Organisationsaufwand. Das Regierungsstatthalteramt erhebt aus diesem Grund eine Zusatzgebühr.
Betriebsbewilligung Gastgewerbe
Wer einen bestehenden Gastgewerbebetrieb übernehmen oder eröffnen will, braucht dazu eine Bewilligung. Das Gesuch ist spätestens 30 Tage vor der Übernahme ausgefüllt und mit den erforderlichen Beilagen bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Die Bewilligung erteilt das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Die entsprechenden Formulare können entweder am Schalter der Gemeindeschreiberei bezogen oder im Internet heruntergeladen werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeindeschreiberei | 031 848 10 50 | gemeinde@oberbalm.ch |