Auflage Gemeindeversammlungsprotokoll vom 01.12.2025

11. Dezember 2025
Auflage Protokoll Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025

Gestützt auf Art. 69 Organisationsreglement der Gemeinde Oberbalm vom 30. Mai 2022 liegt das obgenannte Protokoll während dreissig Tagen, ab 11. Dezember 2025 bis und mit 12. Januar 2026 öffentlich auf. Zum Protokoll können Änderungs- oder Ergänzungswünsche in Form einer schriftlichen und begründeten Einsprache zuhanden des Gemeinderates formuliert werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen endgültig. Der Gemeinderat genehmigt das Gemeindeversammlungsprotokoll.

Gemeinderat Oberbalm

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