Montag, 4. Dezember 2023, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckanlage Oberbalm
Budget für das Jahr 2024; Beratung und Genehmigung des Budgets und Festsetzen der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
Einstimmig wurde folgender Beschluss gefällt
Genehmigung des Budgets 2024 mit
- Steueranlage 1.75 (unverändert)
- Liegenschaftssteuer 1.4 ‰ (unverändert).
- - Allgemeiner Haushalt steuerfinanziert
Aufwandüberschuss CHF +/- 0
- Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung
Ertragsüberschuss CHF 6’816
- Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung
Ertragsüberschuss CHF 3’913
Gesamthaushalt
Ertragsüberschuss CHF 10’792
Abfallreglement und Gebührenrahmen zum Abfallreglement; Teilrevision
Mit grossem Mehr, zwei Nein-Stimmen und zehn Enthaltungen erfolgt folgender Beschluss gefällt:
- Abfallreglement, Neu; Art. 16
1 Tierkörper sind der Tierkörpersammelstelle abzuliefern.
Die Gebühren werden nach dem Verursacherprinzip an die Tierhalter weiterverrechnet.
- Änderung im Gebührenrahmen, Neu; Art. 9
1 Die Gebühren werden nach dem Verursacherprinzip erhoben. Grundlage zur Ermittlung der Gebühr ist zum Einen das Gewicht des Tieres und zum Anderen die Entsorgungskosten laut dem Amt für Veterinärwesen.
2 Der Gebührenansatz für Tierkörper liegt zwischen CHF 0.25 und CHF 0.80 pro kg.
3 Der Gebührenansatz für Schlachtabfälle liegt zwischen CHF 0.10 und CHF 0.50 pro kg.
4 Die Entsorgung eines Tieres unter 10 kg wird nicht in Rechnung gestellt.
Ehrung
Pfarrer Ueli Gerber wird für sein nachhaltiges Wirken in der und für die Gemeinde Oberbalm und insbesondere für das Entstehen des Oberbalm-Buchs das Ehrenbürgerrecht verliehen.
60 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von insgesamt 683 Stimmberechtigten waren anwesend.
Gemeindeversammlungsprotokoll: Nach Artikel 69 des Organisationsreglements legt die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens sieben Tage nach der Versammlung während dreissig Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Ab 11. Dezember 2023 liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023 während 30 Tagen öffentlich auf und kann eingesehen werden.
Oberbalm, 8. Dezember 2023
Der Gemeinderat