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Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes Oberbalm Los 5

Das Restgebiet der Gemeinde Oberbalm ist neu vermessen worden. Auf der Homepage der bbp geomatik AG ist der Bearbeitungsperimeter ersichtlich.

https://geozen.ch/de/Info/Projekte/Neuvermessung_Oberbalm_Los_5

 

Der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der Amtlichen Vermessung liegen

 

vom 20. Februar 2024 bis 22. März 2024

 

bei der Gemeindeverwaltung Oberbalm während den offiziellen Öffnungszeiten öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Artikel 38). Während der Dauer der Auflage kann der Plan für das Grundbuch ebenfalls unter dem oben erwähnten Link eingesehen werden.

 

Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind keine Mutationen hängig.

 

Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).

 

Am 5. März 2024 von 14.00 bis 17.00 Uhr wird Herr Nicolà Sarott, Ingenieur-Geometer im Auflagelokal zur Auskunftserteilung anwesend sein.

 

Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches.

 

 

Der Gemeinderat

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