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Versammlung der Einwohnergemeinde Montag, 4. Dezember 2023

 

Montag, 4. Dezember 2023, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Oberbalm

 

 

Traktanden

 

  1. Budget für das Jahr 2024; Beratung und Genehmigung des Budgets und Festsetzen der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
  2. Abfallreglement und Gebührenrahmen zum Abfallreglement; Teilrevision
  3. Berichterstattung und Verschiedenes

 

Die Akten zum Traktandum 2 können während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und zu Traktandum 1 10 Tage vor der Gemeindeversammlung.

 

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt während 30 Tagen ab dem 11. Dezember 2023 in der Gemeindeverwaltung Oberbalm öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflage kann gegen das Versammlungsprotokoll schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oberbalm gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Versammlung (in Wahlsachen innert 10 Tagen) schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Beschwerde geführt werden (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht).

 

An der Versammlung stimmberechtigt sind diejenigen Personen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

 

 

Oberbalm, 12. Oktober 2023                                                Der Gemeinderat

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