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Auflage Gemeindeversammlungsprotokoll vom 2. Dezember 2024

Gestützt auf Art. 69 Organisationsreglement der Gemeinde Oberbalm vom 30. Mai 2022 liegt das obgenannte Protokoll während dreissig Tagen, ab 19. Dezember 2024 bis und mit 20. Januar 2025 öffentlich auf.
Zum Protokoll können Änderungs- oder Ergänzungswünsche in Form einer schriftlichen und begründeten Einsprache zuhanden des Gemeinderates formuliert werden.
Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen endgültig. Der Gemeinderat genehmigt das Gemeindeversammlungsprotokoll.

Das Gemeindeversammlungsprotokoll steht auf der Website www.oberbalm.ch zum Download bereit und kann bei der Gemeindeverwaltung Oberbalm eingesehen werden.

Protokoll

Gemeinderat Oberbalm

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