Gemeindeversammlung
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Oberbalm, Dienstag, 10. Juni 2025, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Oberbalm
Traktanden
1. Jahresrechnung 2024; Genehmigung
2. Datenschutzreglement; Genehmigung
3. Sanierung Verwaltungsgebäude; Genehmigung Verpflichtungskredit
4. Berichterstattungen und Verschiedenes
Aktenauflage
Die Akten zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Oberbalm, Schulhausweg 3, öffentlich auf.
Einladung
Zur Versammlung laden wir alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner (ab 18 Jahren), welche seit mindestens 3 Monaten in Oberbalm Wohnsitz begründen, herzlich ein.
Rechtspflege
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen, nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Versammlung zu beanstanten.
Gemeinderat Oberbalm