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Auflage Gemeindeversammlungsprotokoll vom 3. Juni 2024

Gestützt auf Art. 69 Organisationsreglement der Gemeinde Oberbalm vom 30. Mai 2022 liegt das obgenannte Protokoll während dreissig Tagen, ab 10. Juni 2024 bis und mit 10. Juli 2024 öffentlich auf.
Zum Protokoll können Änderungs- oder Ergänzungswünsche in Form einer schriftlichen und begründeten Einsprache zuhanden des Gemeinderates formuliert werden.
Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen endgültig. Der Gemeinderat genehmigt das Gemeindeversammlungsprotokoll.

Das Gemeindeversammlungsprotokoll steht auf der Website www.oberbalm.ch zum Download bereit und kann bei der Gemeindeverwaltung Oberbalm eingesehen werden.

Protokoll

Gemeinderat Oberbalm

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