Geburt
Schulhausweg 3
3096 Oberbalm
E-Mail: gemeinde@oberbalm.ch
Wenn Ihr Kind in einem Spital oder in einem Geburtshaus geboren ist, wird die Geburt automatisch dem zuständigen Zivilstandsamt gemeldet. Bei einer Hausgeburt sind Sie dazu verpflichtet, das Kind innert drei Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzumelden.
Bitte teilen Sie der Einwohnerkontrolle Oberbalm den Rufnamen und die Konfession Ihres Kindes mit.
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